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Anfragen zu den Grundsteuerbescheidenbei der Stadtverwaltung

von | Feb. 26, 2025 | Allgemein | 0 Kommentare

Da uns derzeit eine kaum noch zu bewältigende Anzahl an Anfragen zu den kürzlich versendeten Grundsteuerbescheiden erreicht, möchten wir auf folgendes hinweisen:

Das Bundesverfassungsgericht hat das bislang gültige System der grundsteuerlichen Bewertung von Grundstücken im Jahr 2018 für verfassungswidrig erklärt. Alle Grundstückseigentümer waren deshalb aufgefordert, eine Grundsteuererklärung abzugeben, auf deren Basis von den Finanzämtern für jedes Grundstück entsprechende Grundsteuermessbescheide erstellt wurden.

Die in diesen Grundsteuermessbescheiden genannten Messbeträge bilden die Grundlage für die Berechnung der ab 2025 zu zahlende Grundsteuer an die Gemeinde (Messbetrag multipliziert mit dem gemeindlichen Hebesatz).

Die Festsetzung des Messbetrages ist für die Gemeinde bindend. Auch wenn der Grundsteuermessbescheid offensichtlich falsch ist, müssen wir als Kommune damit arbeiten und können diesen nicht eigenständig ändern.

Das Finanzamt übermittelt uns aus Gründen des Datenschutzes auch lediglich den Grundsteuermessbetrag. Wie sich dieser zusammensetzt, wie dieser ermittelt

wurde, ob der Grundstückseigentümer richtig ist oder ob die Ermittlung des Messbetrages korrekt ist, dürfen und können wir nicht überprüfen.

Berichtigungen am Grundsteuermessbetrag können nur von Ihnen als Steuerpflichtigen beim zuständigen Finanzamt veranlasst werden. Die Gemeindeverwaltung darf und kann das nicht!

Bitte wenden Sie sich bei Unstimmigkeiten daher unbedingt an die auf dem Grundsteuermessbescheid angegebenen Kontaktdaten des Finanzamtes.

 

Für Ihr Verständnis vielen Dank!