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Aufstellung der Einbeziehungssatzung „Kfz-Werkstatt Müdesheim Fl.Nr.2191/1“

von | Dez 23, 2022 | Allgemein, Bürgerinformation | 0 Kommentare

Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 1 BauGB über die Absicht, der Aufstellung der Einbeziehungssatzung „Kfz-Werkstatt Müdesheim Fl.Nr.2191/1“.

Der Stadtrat Arnstein hat am 12.12.2022 die Aufstellung der Einbeziehungssatzung „Kfz-Werkstatt Müdesheim Fl.Nr.2191/1“ gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB beschlossen.
Gegenstand der Einbeziehungssatzung ist die Ausweisung gemischter Baufläche gemäß
§ 6 BauNVO im westlichen Gemarkungsbereich von Müdesheim zur Erweiterung der bestehenden Nutzungen. Innerhalb des Geltungsbereiches der Einbeziehungssatzung liegt das Grundstück mit der Flurstücksnummer 2191/1 in der Gemarkung Müdesheim.

Der Umgriff des Geltungsbereiches der Einbeziehungssatzung kann an den Amtstafeln Arnstein, Müdesheim und Dattensoll eingesehen werden.

Mit der Ausarbeitung der Aufstellung der Einbeziehungssatzung wurde die Auktor Ingenieur GmbH, Berliner Platz 9, 97080 Würzburg, beauftragt. Sobald die voraussichtlichen Auswirkungen der Planungen aufgezeigt werden können, wird die Stadt Arnstein, Ziele und Zwecke der Planung öffentlich darlegen und der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung geben.
Die Aufstellung wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB bekannt gemacht.

Stadt Arnstein, 23.12.2022
Franz-Josef Sauer, Erster Bürgermeister