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Bekanntmachung – Vollzug des Baugesetzbuchs (BauGB): 9. Änderung des Bebauungsplanes Siedlung

von | Apr. 29, 2025 | Allgemein | 0 Kommentare

Billigung des Vorentwurfs mit Begründung der 9. Änderung des Bebauungsplanes Siedlung in der Fassung vom 15.11.2024 – Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB

Der Stadtrat der Stadt Arnstein hat in seiner Sitzung am 22.07.2024 beschlossen, den Bebauungsplan Siedlung zu ändern.

Eine entsprechende Vorentwurfsplanung wurde am 17.02.2025 durch den Stadtrat gebilligt.

Der Vorentwurf der 9. Änderung des Bebauungsplanes Siedlung mit Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 12.05.2025 bis 20.06.2025

auf der städtischen Homepage unter: https://stadtarnstein.de/bauen/bauleitplanung zu finden sowie über das Zentrale Landesportal für die Bauleitplanung Bayern https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/ einzusehen.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 BauGB auszulegenden Unterlagen können ebenfalls im Rathaus der Stadt Arnstein, Marktstraße 37, 97450 Arnstein (barrierefrei erreichbar) zu folgenden Zeiten eingesehen werden:

Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr zusätzlich Donnerstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Auch gesonderte Termine können außerhalb der Geschäftszeiten telefonisch vereinbart werden.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen vorzugsweise elektronisch – aber auch schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden.

Die zur Bebauungsplanänderung abgegebenen Stellungnahmen werden in öffentlichen Sitzungen beraten und somit personenbezogene Daten, soweit sie für das Verfahren der Bebauungsplanaufstellung erforderlich sind, dem Stadtrat und mithin der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Die einschlägigen personenbezogenen Daten werden gesondert verarbeitet. Die Verarbeitung erfolgt von der übrigen Verwaltung der Stadt Arnstein personell und organisatorisch getrennt. Es erfolgt keine Nutzung dieser personenbezogenen Daten durch eine andere Stelle für andere Verwaltungszwecke oder eine Übermittlung an eine andere Stelle bis auf das beauftragte Planungsbüro.