Bitte beachten Sie, dass die Stadt Arnstein aus organisatorischen Gründen keine Auskünfte über die Wohn- und Nutzflächen von Gebäuden erteilen kann.
Ferner wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Stadtverwaltung keine Hilfestellung beim Ausfüllen von Grundsteuererklärungen geben darf.
Zur Rechtsberatung und Rechtsvertretung sind in erster Linie Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte berufen.
Andere dürfen die Rechtsberatung geschäftsmäßig nur ausüben, wenn ihnen die Erlaubnis dazu erteilt worden ist.
Des Weiteren obliegt es der Steuerberatung Sie in Anliegen der Steuer bzw. der Grundsteuer zu beraten und zu informieren.
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