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Im Rahmen der Haushaltsaufstellung wurde eine Überprüfung der Hebesätze für die Grundsteuern durchgeführt. Dabei wurde festgestellt, dass die Erhöhung des Hebesatzes der Grundsteuer A auf 600 v. H. im Verhältnis zur Grundsteuer B zu hoch ausgefallen ist. Der Stadtrat hat deshalb den Hebesatz der Grundsteuer A in der Haushaltssatzung auf 495 v. H. festgesetzt.
Sie erhalten in den nächsten Tagen neue Bescheide. Die am 15.11.2025 fällige 4. Rate wird um die Reduzierung für das gesamte Jahr herabgesetzt. Sollte die Rate niedriger sein als die Reduzierung oder Sie sind Jahreszahler, so wird das entstehende Guthaben wieder an Sie ausgezahlt. Bitte beachten Sie, dass der Bescheid auch für die Folgejahre gilt und dort neue Ratenhöhen festgesetzt sind.
Das zuständige Gesundheitsamt hat das Abkochgebot für den Ortsteil Binsfeld mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Die vorsorgliche Chlorung des Trinkwassers bleibt weiterhin bestehen.
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