Frühförderung

Sie machen sich Sorgen um die Entwicklung Ihres Kindes? Dann sind sie bei uns richtig:

Interdisziplinäre Frühförderstelle Main-Spessart in der Trägerschaft der Lebenshilfe Marktheidenfeld e.V.

Was ist Frühförderung?

Frühforderung umfasst ganzheitliche Förder- und Unterstützungsangebote für alle Kinder, die in ihrer Entwicklung auffällig, verzögert oder behindert sind von der Geburt bis zur Einschulung.

Frühförderung

  • handelt ausschließlich im Auftrag der Eltern und setzt ihr Einverständnis voraus
  • findet entweder in den Räumen der Frühförderstelle, in vertrauter häuslicher Umgebung oder im Kindergarten statt
  • ist kostenfrei

Frühförderung

  • Ihr Kind zu früh geboren wurde
  • sich bei Ihrem Kind in einem oder mehreren Entwicklungsbereichen Auffälligkeiten zeigen (Bewegung, Sprache, Verhalten, Spiel, Wahrnehmung)
  • eine Entwicklungsstörung oder Behinderung vorliegt
  • Frühförderung und Beratung von fachlicher Seite empfohlen wurde
  • Sie als Eltern oder Bezugspersonen Anregung und Beratung für die besondere Erziehungssituation Ihres Kindes suchen

Unser Angebot

  • offene und unverbindliche Erstberatung
  • Diagnostik zur Einschätzung des Entwicklungsstandes
  • Erstellung eines individuellen Förder- und Behandlungsplanes
  • Heilpädagogische Förderung
  • Therapie (Logopädie, Ergotherapie, Physiotherapie)
  • Beratung und Begleitung der Eltern und Bezugspersonen
  • Koordination von Fördermaßnahmen in Zusammenarbeit mit Eltern und Fachleuten

Das Team der Interdisziplinären Frühförderstelle Main-Spessart ist im gesamten Landkreis tätig und bietet Hausbesuche oder die Betreuung in einer der fünf Standorte Marktheidenfeld, Lohr, Karlstadt, Arnstein und Gemünden an.

Das Angebot der Frühförderung ist für die Familien kostenfrei und wird vom Bezirk Unterfranken sowie der zuständigen gesetzlichen Krankenkasse finanziert.

Kontakt

Leitung: Christiane Roth
Telefon: 09391 5073600 oder 09391 9810-19
Email: info@fruefoerderung-msp.de
Internet: www.fruehfoerderung-msp.de

Aufhebung des Abkochgebots in Binsfeld

Das zuständige Gesundheitsamt hat das Abkochgebot für den Ortsteil Binsfeld mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Die vorsorgliche Chlorung des Trinkwassers bleibt weiterhin bestehen.