Stadtentwicklung

Mit Stadtratsbeschluss vom 20.12.2021 wurde die Erarbeitung eines Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK) für Arnstein und den Stadtteil Heugrumbach beschlossen. Das Stadtplanungsbüro Wegner hat beginnend mit einer schriftlichen Befragung, einer Auftaktveranstaltung am 25.10.2022 sowie Ortsrundgängen im Maßnahmengebiet den Bestand aufgenommen und anschließend das Konzept erarbeitet. Im Stadtteil Heugrumbach wurde ein Arbeitskreis gebildet. Die Abschlusspräsentation des ISEK fand am 11. Juli 2024 in der Stadthalle Arnstein statt.

Das Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK) kann hier eingesehen werden:

ISEK 2024

Im Rahmen des Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK) wurde für das bestehende erweiterte Sanierungsgebiet „Altstadt Arnstein“ eine Neuabgrenzung vorgenommen. Die Stadt Arnstein hat folgende Satzung über die förmliche Festlegung zur Neuabgrenzung des Sanierungsgebietes „Altstadt Arnstein“ erlassen:

Sanierungssatzung „Altstadt Arnstein“

Anlage zur Sanierungssatzung „Altstadt Arnstein“, Lageplan vom 30.09.2024

Hinweise zur Sanierungssatzung „Altstadt Arnstein“

Im Rahmen des Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK) hat die Stadt Arnstein folgende Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Heugrumbach“ erlassen:

Sanierungssatzung „Heugrumbach“

Anlage zur Sanierungssatzung „Heugrumbach“, Lageplan vom 30.09.2024

Hinweise zur Sanierungssatzung „Heugrumbach“

Um Fördermöglichkeiten für den Bereich zwischen Heugrumbach und Arnstein sowie das Freizeitgelände um den Badesee zu schaffen, wurde ein Gebiet für Maßnahmen der sozialen Stadt gemäß § 171e BauGB festgelegt.

Ziel ist die Durchführung städtebaulicher Maßnahmen im Sinne des § 171e Abs. 2 BauGB. Im Umfeld des Badesees soll der Naherholungsbereich aufgewertet und besser erreichbar gemacht werden (Maßnahmen des ISEK Nr. G1, G2, G3). Die Maßnahme E2 (Entwicklung Schulcampus) dient der Aufwertung und besseren Nutzung von bestehenden baulichen Anlagen, durch die Maßnahmen E3 und E4 werden freie Flächen einer nachhaltigen, insbesondere dem Klimaschutz und der Klimaanpassung dienenden städtebaulichen Entwicklung zugeführt.

Der Stadtrat der Stadt Arnstein hat in seiner Sitzung vom 21.10.2024 die Festsetzung eines o.g. Gebietes beschlossen. Der Umgriff ist im Lageplan vom 30.09.2024 eingezeichnet und kann hier eingesehen werden:

Umgriff Maßnahmengebiet gem. § 171e BauGB

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