Bekanntmachung der Öffentlichen Auslegung

24. Okt. 2025

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB Stadt Arnstein für den Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplans „Steinbrünnlein“ (Stadtteil Heugrumbach)

Der Stadtrat hat in der Sitzung vom 06.10.2025 den Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplans „Steinbrünnlein“ (Stadtteil Heugrumbach) gebilligt.

Der Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung umfasst

  • das bestehende Gewerbegebiet „Steinbrünnlein“ (Julius-Echter-Straße gerade Haus-Nr. 24 - 36, ungerade Nr. 39 – 45 Straße „Steinbrünnlein“, Straße „Am Wehr“),
  • zuzüglich einer westlichen Erweiterung um die Grundstücke Fl.Nr. 343, 344/1, 344/2, 384 (Gmkg. Heugrumbach)
  • zuzüglich der folgenden externen naturschutzrechtlichen Ausgleichsflächen:
    Nr. 4775 „Eulenberg“ (Gemarkung Arnstein) östlich des „Steinernen Grabens“
    Fl.Nr. 6078 „Kautzengraben“ (Gmkg. Arnstein), östlich von Ebenroth
    Fl.Nr. 304 „Kirchberg“ (Teilfläche, Gmkg. Halsheim)
    Fl.Nr. 358 „Am Esel“ (Gmkg. Binsfeld), nördlich von Binsfeld

Die Beteiligung bezieht sich gemäß § 4a Abs. 3 BauGB nur auf die Änderungen „Baugrenzen der Flurnummern 374; 375; 376; 377 und 378, Gemarkung Heugrumbach“ und Entfernung der Textpassage „Bauliche Nebenanlagen wie Lagerflächen“ unter Punkt 3.2.4

Der Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplans „Steinbrünnlein“ und die Begründung sowie die nach Einschätzung der Stadt Arnstein wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen im Rathaus der Stadt Arnstein, Marktstraße 37, 97450 Arnstein, Bauamt, Zimmer-Nr. 3.4

vom 03. November 2025 bis einschließlich 02. Dezember 2025

während folgender Zeiten öffentlich aus:      Montag bis Freitag von 08:00 – 12:00 Uhr und

Donnerstag             von 14:00 – 18:00 Uhr.

Außerdem ist der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB zu veröffentlichenden Unterlagen im Internet zugänglich unter

https://www.stadtarnstein.de/bauleitplanung/

Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden.
Sie sollen elektronisch übermittelt werden an bauamt@arnstein.bayern.de, können aber auch schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 4. Änderung des Bebauungsplans „Steinbrünnlein“ unberücksichtigt bleiben.

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem Aushang an den Amtstafeln Arnstein und Heugrumbach oder der Homepage der Stadt Arnstein.

Aufhebung des Abkochgebots in Binsfeld

Das zuständige Gesundheitsamt hat das Abkochgebot für den Ortsteil Binsfeld mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Die vorsorgliche Chlorung des Trinkwassers bleibt weiterhin bestehen.