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„Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Notunterkunftsanlagen
der Stadt Arnstein“
Die vom Stadtrat Arnstein am 27.10.2025 beschlossene:
„Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Notunterkunftsanlagen
der Stadt Arnstein)“ liegt ab 29.10.2025 in der Stadt Arnstein, Rathaus, Marktstraße 37, Raum 2.3 (Vorzimmer) nieder.
Arnstein, 28.10.2025
STADT ARNSTEIN
Gez.
Franz-Josef Sauer
Erster Bürgermeister
Das zuständige Gesundheitsamt hat das Abkochgebot für den Ortsteil Binsfeld mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Die vorsorgliche Chlorung des Trinkwassers bleibt weiterhin bestehen.
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