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Aufstellung des Bebauungsplanes „SO Soziale Anlagen Müdesheim“

von | Dez 23, 2022 | Allgemein, Bürgerinformation | 0 Kommentare

Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 1 BauGB über die Absicht, der Aufstellung des Bebauungsplanes „SO Soziale Anlagen Müdesheim“ der Stadt Arnstein.

Der Stadtrat Arnstein hat am 12.12.2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes „SO Soziale Anlagen Müdesheim“ der Stadt Arnstein gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Gegenstand des Bebauungsplanes ist die Ausweisung eines Sondergebietes gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 12 BauNVO mit der Zweckbestimmung „Soziale Anlagen“ (SO „Soziale Anlagen“). Hier soll unter anderem der neue Kindergarten Müdesheims errichtet werden.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst den Bereich des Grundstücks mit der Flurstücksnummer 1355 der Gemarkung Müdesheim.

Der Umgriff des Bebauungsplanes umfasst ca. 0,45 ha und kann an den Amtstafeln Arnstein, Müdesheim und Dattensoll eingesehen werden.

Mit der Ausarbeitung der Aufstellung der Einbeziehungssatzung wurde die Auktor Ingenieur GmbH, Berliner Platz 9, 97080 Würzburg, beauftragt. Sobald die voraussichtlichen Auswirkungen der Planungen aufgezeigt werden können, wird die Stadt Arnstein, Ziele und Zwecke der Planung öffentlich darlegen und der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung geben.
Die Aufstellung wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB bekannt gemacht.

Stadt Arnstein, 23.12.2022
Franz-Josef Sauer, Erster Bürgermeister