Der Stadtrat hat die Einleitung vorbereitender Untersuchungen gemäß § 141 BauGB für die erweiterte Altstadt von Arnstein und die Ortsmitte von Heugrumbach in seiner Sitzung vom 22.07.2024 beschlossen.
Der Umgriff der Untersuchungsgebiete gem. § 141 BauGB ist im untenstehenden Lageplan eingezeichnet.
Die vorbereitenden Untersuchungen sollen dazu dienen, „Beurteilungsunterlagen zu gewinnen über die Notwendigkeit der Sanierung, die sozialen, strukturellen und städtebaulichen Verhältnisse und Zusammenhänge sowie die anzustrebenden allgemeinen Ziele und die Durchführbarkeit der Sanierung im Allgemeinen“ (Zitat § 141 Abs. 1 BauGB).
Auf die Auskunftspflicht nach § 138 BauGB wird hingewiesen.
Rot markiert = Umgriff Untersuchungsgebiete
Schwarze Signatur = bestehendes Sanierungsgebiet Arnstein
Plan o.M.
Arnstein, den 22.07.2024
Franz-Josef Sauer
1. Bürgermeister
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