Sie sind hier: Startseite » Hinweis der Unteren Wasserrechtsbehörde des Landratsamts Main Spessart zur Stilllegung von Heizölverbraucheranlagen
Aus gegebenem Anlass weist die Untere Wasserrechtsbehörde des Landratsamts Main‑Spessart auf die nachfolgende rechtliche Lage bei der Stilllegung von Heizölverbraucheranlagen hin.
Rechtsgrundlage
Fachbetriebspflicht
Vermeidung von Einleitungen
Ordnungswidrigkeiten und Bußgeld
Prüfpflichten bei der Stilllegung
Bei Rückfragen oder Unsicherheiten zu dem Umgang mit wassergefährdeten Stoffen steht Ihnen die Untere Wasserrechtsbehörde des Landratsamts Main‑Spessart unter Wasserrecht@Lramsp.de zur Verfügung.
Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmöglichkeiten:
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