Versammlung der Jagdgenossenschaft Müdesheim

19. Feb. 2026

Am Samstag, 28.02.2026 um 19.30 Uhr findet im RSV-Sportheim Müdesheim eine Versammlung der Jagdgenossenschaft Müdesheim statt, zu der alle Jagdgenossen hiermit ordnungsgemäß eingeladen werden.

Tagesordnung:

  1. Begrüßung / Totengedenken
  2. Jahresbericht des Vorsitzenden
  3. Verlesung der Niederschrift der letzten Versammlung
  4. Kassenbericht 2025
  5. Entlastung der Vorstandschaft
  6. Verwendung des Jagdpachtschillings (Reinertrag der Jagdnutzung)
  7. Verschiedenes, Wünsche und Anträge

Bei der Beschlussfassung der Jagdgenossenschaft kann sich jeder Jagdgenosse durch seinen Ehegatten, durch einen volljährigen Verwandten gerader Linie, durch eine in seinem Dienst ständig beschäftigte volljährige Person oder durch einen bevollmächtigten Volljährigen, derselben Jagdgenossenschaft angehörenden Jagdgenossen vertreten lassen. Für die Erteilung der Vollmacht an einen Jagdgenossen ist die schriftliche Form erforderlich. Ein bevollmächtigter Vertreter darf höchstens einen Jagdgenossen vertreten. Für juristische Personen handeln ihre verfassungsmäßigen Organe oder deren Beauftragte.

Miteigentümer und Gesamthandseigentümer haben nur eine Stimme und können ihr Stimmrecht nur einheitlich ausüben, wobei der abstimmende Miteigentümer oder Gesamthandseigentümer als Vertreter des oder der anderen gilt. Dies schließt aber nicht aus, dass jeder Miteigentümer oder Gesamthandseigentümer unabhängig von der Frage, wer das Stimmrecht für die Miteigentümer oder Gesamthandseigentümer ausübt, von einem anderen Jagdgenossen bevollmächtigt werden kann, für ihn das Stimmrecht auszuüben.

Veränderungen in der Grundstücksfläche sind dem Jagdvorsteher spätestens bis eine Woche vor Versammlungsbeginn mitzuteilen.

Müdesheim, den 31.01.2026

Elmar Adelmann, Jagdvorsteher

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