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Für das 3. Quartal 2024 sind am 15. August 2024 folgende Steuern fällig: Grundsteuer A+B, Gewerbesteuervorauszahlungen

von | Aug 1, 2024 | Allgemein | 0 Kommentare

Die Steuerschuldner werden gebeten, die fälligen Steuern pünktlich zum 15.08.2024 zu überweisen. Natürlich können Sie uns auch gerne ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen. In den Fällen, in denen uns bereits ein SEPA-Lastschriftmandat vorliegt, werden die Beträge zum Fälligkeitsdatum von Ihrem Konto abgebucht. Die Steuerpflichtigen werden gebeten, die Zahlungstermine einzuhalten. Im Falle einer Mahnung muss außerdem eine Mahngebühr erhoben werden. Hinweise zum Mahnwesen der Stadtkasse Sollten Sie es versäumt haben, eine Forderung der Stadt Arnstein zum Fälligkeitstermin zu begleichen, erhalten Sie von der Stadtkasse eine Mahnung. Die Mahnung hat den Zweck, den Zahlungspflichtigen vor der Einleitung von Beitreibungsmaßnahmen nochmals an seine offenen und fälligen Geldleistungen zu erinnern und Gelegenheit geben, diese Forderungen zu begleichen. Die Mahnung muss nur einmal erfolgen, bevor die Zwangsvollstreckung durchgeführt wird. Nehmen Sie die Mahnung ernst und reagieren umgehend. Lassen Sie die Zahlungsfrist verstreichen, sehen wir uns gezwungen, eine Zwangsvollstreckung einzuleiten. Die hierdurch verursachten Mehrkosten sind vom Zahlungspflichtigen zu tragen.

Deshalb unsere Empfehlung:
Zahlen Sie fristgerecht – spätestens nach der Mahnung – um weitere Kosten zu vermeiden. Sollten Sie unverhofft in Zahlungsschwierigkeiten geraten, sprechen Sie uns rechtzeitig an. Sie ersparen sich und uns dadurch Ärger, Mehrarbeit und Zusatzkosten, welche durch die zwangs-läufig einsetzenden Vollstreckungsmaßnahmen anfallen. Wir weisen darauf hin, dass alle Vorgänge selbstverständlich diskret und vertraulich behandelt werden.

SEPA-Lastschriftmandat
Zusätzliche Kosten lassen sich am einfachsten durch die Erteilung eines SEPALastschriftmandates vermeiden. Die Beträge werden rechtzeitig zum jeweiligen Fälligkeitstermin durch die Stadtkasse abgebucht und Sie geraten nicht mehr in Zahlungsverzug. Das Mandat kann jederzeit von Ihnen widerrufen werden. Das entsprechende Formular erhalten Sie im Rathaus oder als Download auf unserer Homepage Rathaus | Stadt Arnstein

Bitte beachten Sie folgendes:
Entstehen der Stadtkasse im Rahmen des Lastschriftverfahrens Kosten, die der Zahlungspflichtige zu vertreten hat (z. B. Rücklastschrift mangels Kontendeckung), sind diese Kosten vom Verursacher zu tragen. Diese Kosten sind ausschließlich Bankgebühren und stellen keine zusätzlichen Verwaltungskosten dar. Sollten Sie Fragen zum SEPA-Mandat oder Einzugsverfahren haben, sprechen Sie uns bitte an.