Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass Anträge für die Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes (Schankerlaubnis) mindestens 1 Woche vor der Veranstaltung beim Ordnungsamt der Stadt Arnstein eingegangen sein müssen.
Bei verspäteter Einreichung der Anträge kann eine fristgerechte Bearbeitung nicht gewährleistet werden.
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