/*Akordeon geschlossen halten beim start*/ /*Barrierefreiheit Assistent*/
09363 801-0

Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes nach § 12 GastG

von | Feb 2, 2023 | Allgemein, Bürgerinformation | 0 Kommentare

Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass Anträge für die Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes (Schankerlaubnis) mindestens 1 Woche vor der Veranstaltung beim Ordnungsamt der Stadt Arnstein eingegangen sein müssen.
Bei verspäteter Einreichung der Anträge kann eine fristgerechte Bearbeitung nicht gewährleistet werden.