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Grundsteuerreform zum 01.01.2025

von | Dez 4, 2024 | Allgemein | 0 Kommentare

Das Bundesverfassungsgericht hat das bisherige System der grundsteuerlichen Bewertung im Jahr 2018 für verfassungswidrig erklärt. Alle Grundstückseigentümer waren deshalb aufgefordert, eine Grundsteuererklärung abzugeben.

Für viele Ihrer Objekte sind in der Zwischenzeit schon von den Finanzämtern neue Grundsteuermessbescheide ergangen. Diese Messbeträge bilden die Grundlage für die Berechnung der ab 2025 zu zahlende Grundsteuer an die Stadt Arnstein.

Diese Festsetzung ist für die Stadt bindend. Auch wenn der Grundsteuermessbescheid offensichtlich falsch ist, müssen wir als Kommune damit arbeiten.

Die Berichtigungen können nur von Ihnen als Steuerpflichtigen beim zuständigen Finanzamt veranlasst werden. Die Stadtverwaltung darf und kann das nicht.

Bitte prüfen Sie deshalb die Messbescheide bereits jetzt auf ihre Richtigkeit.

Bei Unstimmigkeiten wenden Sie sich bitte an die auf dem Bescheid angegebenen Kontaktdaten des Finanzamtes Lohr.

 

Hebesätze für die Grundsteuer A und B der Stadt Arnstein ab 2025

Grundsteuer A:           600 v. H.

Grundsteuer B:           210 v. H.

 

Die neuen Grundsteuerbescheide werden Ihnen ab Mitte Januar 2025 zugestellt.

 

Vordrucke – Grundsteueränderungsanzeige

Änderungen der tatsächlichen Verhältnisse am Grundbesitz (Baumaßnahmen, Änderung der Flächen oder der Nutzung u. a.) müssen gegenüber dem Finanzamt angezeigt werden.

Eigentums-Wechsel werden über das Grundbuchamt dem Finanzamt mitgeteilt, eine gesonderte Mitteilung ist nicht notwendig.

Das dazu notwendige Formular sowie die Anleitung zur Grundsteueränderungsanzeige finden Sie unter www.grundsteuer.bayern.de unter dem Punkt „Anzeige von Änderungen“ > „Wie kann ich Änderungen beim Finanzamt anzeigen?“.

Vordrucke bekommen Sie auch bei den Finanzämtern.

Bei der Verwaltung der Stadt Arnstein sind diese nicht erhältlich und können auch nicht ausgegeben werden!