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Informationen zur Städtebauförderung Arnstein können über die Buttons als PDF oder Bild eingesehen werden.
Das Kommunale Förderprogramm für das Sanierungsgebiet in Arnstein ist nach der Bewilligung durch die Regierung von Unterfranken zum 01.01.2016 in Kraft getreten. Ziel und Zweck des Förderprogramms ist der Erhalt des typischen und charakteristischen Stadtbildes und die Bewahrung des historischen Baugefüges.
Vom Stadtplanungsbüro Wegner, Veitshöchheim wurde ein Gestaltungsleitfaden für Arnstein erarbeitet, dieser Leitfaden enthält einen entsprechenden Förderrahmen. Bis zu 30 % der förderfähigen Kosten, maximal jedoch 10.000 Euro je Grundstück bzw. Wirtschaftseinheit, kann die Zuschusshöhe betragen. Voraussetzung ist die Lage im förmlich festgesetzten Sanierungsgebiet „Altstadt“ oder „Erweiterte Altstadt“ sowie die Gestaltung der Maßnahme entsprechend dem Gestaltungsleitfaden. Maßnahmen dürfen grundsätzlich erst nach schriftlicher Bestätigung der Bewilligung begonnen werden.
Derzeit läuft das Förderprogramm bis zum 31.12.2023. Anträge sind bei der Stadt Arnstein, Abteilung Städtebauförderung zu stellen.
Das Kommunale Förderprogramm der Stadt Arnstein wird im Rahmen des Bayerischen Städtebauförderungsprogramms durch den Freistaat Bayern gefördert.
Informationen zur Städtebauförderung Binsfeld können über die Buttons als PDF oder Bild eingesehen werden.
Das Kommunale Förderprogramm für das Sanierungsgebiet im Stadtteil Binsfeld ist nach der Bewilligung durch die Regierung von Unterfranken zum 01.08.2011 in Kraft getreten. Ziel und Zweck des Förderprogramms ist der Erhalt bzw. die Wiederherstellung des typischen Ortsbildes von Binsfeld.
Vom Stadtplanungsbüro Wegner, Veitshöchheim wurde ein Gestaltungsleitfaden für Binsfeld erarbeitet, dieser Leitfaden enthält einen entsprechenden Förderrahmen. Bis zu 30 % der förderfähigen Kosten, maximal jedoch 5.000 Euro je Grundstück bzw. Wirtschaftseinheit, kann die Zuschusshöhe betragen. Voraussetzung ist die Lage im förmlich festgesetzten Sanierungsgebiet „Altort Binsfeld“ und die Gestaltung der Maßnahme entsprechend dem Gestaltungsleitfaden. Maßnahmen dürfen grundsätzlich erst nach schriftlicher Bestätigung der Bewilligung begonnen werden.
Das Kommunale Förderprogramm in Binsfeld wird im Rahmen des Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramms II „Soziale Stadt“ durch den Freistaat Bayern und der Bundesrepublik Deutschland gefördert.
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