Grundsteuer

Grundsteuer A + B

 
Für das 1. Quartal 2026 sind am 15. Februar 2026 die Grundsteuer A+B fällig.

Die Steuerschuldner werden gebeten, die fälligen Steuern pünktlich zu den Fälligkeitsterminen (bzw. „Fälligkeitsterminen in künftigen Jahren“) zu überweisen.

Natürlich können Sie uns auch gerne ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen.

In den Fällen, in denen uns bereits ein SEPA-Lastschriftmandat vorliegt, werden die Beträge zum Fälligkeitsdatum von Ihrem Konto abgebucht.

Die Steuerpflichtigen werden gebeten, die Zahlungstermine einzuhalten.

Im Falle einer Mahnung muss außerdem eine Mahngebühr erhoben werden.

Hinweise zum Mahnwesen der Stadtkasse:

Sollten Sie es versäumt haben, eine Forderung der Stadt Arnstein zum Fälligkeitstermin zu begleichen, erhalten Sie von der Stadtkasse eine Mahnung.

Die Mahnung hat den Zweck, den Zahlungspflichtigen vor der Einleitung von Beitreibungsmaßnahmen nochmals an seine offenen und fälligen Geldleistungen zu erinnern und Gelegenheit geben, diese Forderungen zu begleichen.

Die Mahnung muss nur einmal erfolgen, bevor die Zwangsvollstreckung durchgeführt wird. Nehmen Sie die Mahnung ernst und reagieren umgehend. Lassen Sie die Zahlungsfrist verstreichen, sehen wir uns gezwungen, eine Zwangsvollstreckung einzuleiten. Die hierdurch verursachten Mehrkosten sind vom Zahlungspflichtigen zu tragen.

Deshalb unsere Empfehlung:

Zahlen Sie fristgerecht – spätestens nach der Mahnung – um weitere Kosten zu vermeiden. Sollten Sie unverhofft in Zahlungsschwierigkeiten geraten, sprechen Sie uns rechtzeitig an. Sie ersparen sich und uns dadurch Ärger, Mehrarbeit und Zusatzkosten, welche durch die zwangsläufig einsetzenden Vollstreckungsmaßnahmen anfallen.

Wir weisen darauf hin, dass alle Vorgänge selbstverständlich diskret und vertraulich behandelt werden.

SEPA-Lastschriftmandat:

Zusätzliche Kosten lassen sich am einfachsten durch die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates vermeiden.

Die Beträge werden rechtzeitig zum jeweiligen Fälligkeitstermin durch die Stadtkasse abgebucht und Sie geraten nicht mehr in Zahlungsverzug. Das Mandat kann jederzeit von Ihnen widerrufen werden. Das entsprechende Formular erhalten Sie hier: SEPA-Lastschriftmandat-Stadt-Arnstein

Bitte beachten Sie folgendes:

Entstehen der Stadtkasse im Rahmen des Lastschriftverfahrens Kosten, die der Zahlungspflichtige zu vertreten hat (z. B. Rücklastschrift mangels Kontendeckung), sind diese Kosten vom Verursacher zu tragen. Diese Kosten sind ausschließlich Bankgebühren und stellen keine zusätzlichen Verwaltungskosten dar.

Sollten Sie Fragen zum SEPA-Mandat oder Einzugsverfahren haben, sprechen Sie uns bitte an.

Veränderungen im Gebäudebestand

Im Rahmen der gesetzlich geregelten Beitrags- und Gebührensatzungen zur Wasserabgabesatzung bzw. zur Entwässerungssatzung ist die Stadtverwaltung auf aktuelle und vollständige Angaben zum Gebäudebestand im Stadtgebiet angewiesen. Wir weisen alle Grundstückseigentümer auf Ihre Verpflichtung hin, Änderungen am Gebäudebestand an uns mitzuteilen. Zur maßgeblichen Veränderung der beitragspflichtigen Geschossfläche gehören zum Beispiel:

  • der Neubau eines Gebäudes oder Gebäudeteils
  • nachträglicher Dachgeschossausbau
  • An- oder Umbauen (z. B. Erweiterungen, Aufstockungen)
  • Änderungen der Nutzung (z. B. von Garage zu Wohnraum)
  • der Abriss eines Gebäudes oder von Gebäudeteilen

Sofern an Ihrem Grundstück entsprechende Veränderungen vorgenommen wurden, die nicht in Form eines Bauantrages gestellt wurden, bitten wir Sie uns dies unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Bitte geben Sie dabei die Grundstücksdaten sowie eine kurze Beschreibung der Änderung und soweit vorhandene Pläne an. Diese können Sie uns gerne per Mail an beitragswesen@arnstein.bayern.de senden.

Bei Fragen helfen Ihnen die Mitarbeiter im Beitragswesen Herr Beyer unter Tel.-Nr.: 09363/801-43 und Frau Krebs unter Tel.-Nr.: 09363/801-29 gerne weiter.

Wir bedanken uns für Ihre Mithilfe!

Flyer 6-seitig Grundsteuer_Anzeige von Änderungen_20251127

Sie haben Fragen oder Anregungen?

Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmöglichkeiten: