Versammlung der Jagdgenossenschaft Arnstein

5. März 2026

Am Mittwoch, 25.03.2026 findet um 19:00 Uhr im Sportheim Arnstein eine Versammlung der Jagdgenossenschaft Arnstein statt, zu der hiermit alle Jagdgenossen ordnungsgemäß eingeladen werden.

Tagesordnung:

  1. Begrüßung, Jahresbericht des Vorstandes
  2. Verlesung der Niederschrift der letzten Versammlung
  3. Kassenbericht, Entlastung von Kassier und Vorstand
  4. Verwendung des Jagdpachtschillings (Reinertrag der Jagdnutzung)
  5. Neuwahl der Vorstandschaft
  6. Wünsche und Anträge, Verschiedenes

Bei der Beschlussfassung der Jagdgenossenschaft kann sich jeder Jagdgenosse durch seinen Ehegatten, durch einen volljährigen Verwandten gerader Linie, durch eine in seinem Dienst ständig beschäftigte, volljährige Person oder durch einen bevollmächtigten volljährigen, derselben Jagdgenossenschaft angehörenden Jagdgenossen vertreten lassen. Für die Erteilung der Vollmacht an einen Jagdgenossen ist die schriftliche Form erforderlich. Ein bevollmächtigter Vertreter darf höchstens einen Jagdgenossen vertreten. Für juristische Personen handeln ihre verfassungsgemäßen Organe oder deren Beauftragte. Miteigentümer und Gesamteigentümer haben nur eine Stimme und können ihr Stimmrecht nur einheitlich ausüben, wobei der abstimmende Miteigentümer oder Gesamteigentümer als Vertreter des oder der anderen gilt. Dies schließ aber nicht aus, dass jeder Miteigentümer oder Gesamteigentürmer unabhängig von der Frage, wer das Stimmrecht für die Miteigentümer oder Gesamteigentümer ausübt, von einem anderen Jagdgenossen bevollmächtigt werden kann, für ihn das Stimmrecht auszuüben.

Arnstein, 24.02.206

Stefan Pfister, Stellvertretender Jagdvorsteher

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