Versammlung der Jagdgenossenschaft Büchold

12. März 2026

Am Montag, 16.03.2026 um 19:00 Uhr findet im Sportheim Büchold eine Versammlung der Jagdgenossenschaft Büchold statt, zu der alle Jagdgenossen ordnungsgemäß eingeladen werden. Die Versammlung ist nicht öffentlich.

Tagesordnung:

  1. Begrüßung
  2. Anwesenheit
  3. Totengedenken
  4. Bericht Kassenführung
  5. Bericht Kassenprüfer u. Entlastung der Vorstandschaft
  6. Protokollverlesung 2025
  7. Verwendung Jagdpachtschilling
  8. Bericht des Jagdvorstehers
  9. Neuwahl der Vorstandschaft, Kassier, Schriftführer, Kassenprüfer
  10. Wünsche und Anträge

Bei der Beschlussfassung der Jagdgenossenschaft kann sich jeder Jagdgenosse durch seinen Ehegatten, durch einen volljährigen Verwandten gerader Linie, durch eine in seinem Dienst ständig beschäftigte volljährige Person oder durch einen bevollmächtigten volljährigen, derselben Jagdgenossenschaft angehörenden Jagdgenossen vertreten lassen. Für die Erteilung der Vollmacht an einen Jagdgenossen ist eine schriftliche Form erforderlich. Ein bevollmächtigter Vertreter darf höchstens einen Jagdgenossen vertreten. Für juristische Personen handeln ihre verfassungsmäßigen Organe oder deren Beauftragte.

Miteigentümer und Gesamthandseigentümer haben nur eine Stimme und können ihr Stimmrecht nur einheitlich ausüben. Wobei der abstimmende Miteigentümer oder Gesamthandseigentümer als Vertreter des oder der anderen gilt. Dies schließt aber nicht aus, dass jeder Miteigentümer oder Gesamthandseigentümer unabhängig von der Frage, wer das Stimmrecht für die Miteigentümer oder Gesamthandseigentümer ausübt, von einem anderen Jagdgenossen bevollmächtigt werden kann, für ihn das Stimmrecht auszuüben.

Arnstein-Büchold, 22.02.2026

gez. Patrick Wolf, Schriftführer

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