Versammlung der Jagdgenossenschaft Neubessingen

12. März 2026

Am Samstag, 21.03.2026, um 19.30 Uhr findet im Sportheim Neubessingen eine Versammlung der Jagdgenossenschaft Neubessingen statt, zu der hiermit alle Jagdgenossen ordnungsgemäß eingeladen werden.

Tagesordnung

  1. Begrüßung und Jahresbericht des 1. Vorstand
  2. Kassenbericht 2025
  3. Entlastung der Vorstandschaft
  4. Verwendung des Jagdpachtschillings (Reinertrag der Jagdnutzung)
  5. Verschiedenes, Wünsche und Anträge

Bei der Beschlussfassung der Jagdgenossenschaft kann sich jeder Jagdgenosse durch seinen Ehegatten, durch einen volljährigen Verwandten gerader Linie, durch eine in seinem Dienst ständig beschäftigte volljährige Person oder durch einen bevollmächtigten volljährigen, derselben Jagdgenossenschaft angehörenden Jagdgenossen vertreten lassen. Für die Erteilung der Vollmacht an einen Jagdgenossen ist die schriftliche Form erforderlich. Ein bevollmächtigter Vertreter darf höchstens einen Jagdgenossen vertreten. Für juristische Personen handeln ihre verfassungsmäßigen Organe oder deren Beauftragte.

Neubessingen, den 04.03.2026

Stürmer, Jagdvorsteher

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