Jagdgenossenschaft Arnstein-Verwendung des Jagdpachtschillings

Jagdgenossenschaft Arnstein-Verwendung des Jagdpachtschillings

17. Apr. 2026

Die Jagdgenossenschaft Arnstein hat in der Jagdgenossenschaftsversammlung am 25.03.2026 mit Stimmen- und Flächenmehrheit beschlossen, den Jagdpachtschilling (Reinerlös der Jagdnutzung) für das Jahr 2026 für den Wegebau in der Gemarkung Arnstein zu verwenden. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 Bundesjagdgesetz bekannt gemacht.

Arnstein, 26.03.2026

Stefan Pfister, Jagdvorsteher

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