Hinweis zu Veranstaltungen

24. Apr. 2026

Aus gegebenem Anlass wird darauf hingewiesen, dass Veranstaltungen bestimmten gesetzlichen Vorgaben unterliegen.

Wird eine Veranstaltung durchgeführt, bei der Speisen und Getränke abgegeben werden, ist diese im Vorfeld bei der Stadt Arnstein anzuzeigen. Die Anzeige ist kostenfrei, sofern es sich nicht um eine Großveranstaltung handelt oder die Veranstaltung keinen kommerziellen Zweck verfolgt.

Hierbei ist ein Nachweis der abgeschlossenen Haftpflichtversicherung und bei Veranstaltungen unter freiem Himmel ein Lageplan zwingend erforderlich.

Zusätzlich ist eine vorübergehende gaststättenrechtliche Erlaubnis zu beantragen.
Im Zuge der Antragstellung kann gewählt werden, ob

  • ein kostenpflichtiger Bescheid erlassen werden soll oder
  • auf einen Bescheid verzichtet wird und stattdessen lediglich eine gebührenfreie Eingangsbestätigung erfolgt.

Wird öffentlicher Verkehrsraum beansprucht, ist außerdem eine verkehrsrechtliche Anordnung bei der Stadt zu beantragen. Diese dient der erforderlichen Absicherung sowie der Gewährleistung der Verkehrssicherheit.

Wir bitten um entsprechende Beachtung.

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Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmöglichkeiten: