Sie sind hier: Startseite » Aufforderung zur Hundesteueranmeldung
Leider wird immer wieder festgestellt, dass Hunde nicht zur Hundesteuer angemeldet werden. Bitte beachten Sie, dass nach der Hundesteuersatzung der Stadt Arnstein jeder über vier Monate alte Hund innerhalb eines Monats nach Beginn der Haltung zur Hundesteuer anzumelden ist. Mit dieser Aufforderung wird Ihnen die Möglichkeit eingeräumt, Ihren eventuell noch nicht angemeldeten Hund steuerpflichtig anzumelden. Hierzu finden Sie auf der Internetseite der Stadt Arnstein www.stadtarnstein.de unter der Rubrik „Formulare“ ein Formular zur Hundesteuer-Anmeldung. Zudem können Sie auf unserer Homepage unter „Menü“ → „Rathaus & Bürgerservice“ → „Stadtrecht“ die Hundesteuersatzung einsehen.
Erfolgt keine Anmeldung, kann dies dazu führen, dass die Hundesteuer nicht ordnungsgemäß festgesetzt wird. In solchen Fällen können die Regelungen des Bayerischen Kommunalabgabengesetzes (KAG) zur Abgabenhinterziehung sowie Abgabenverkürzung Anwendung finden. Je nach Einzelfall sind bußgeld- oder strafrechtliche Konsequenzen möglich. Bitte nehmen Sie die Möglichkeit der Hundeanmeldung jetzt wahr.
Weiter weisen wir darauf hin:
Abmeldepflicht:
Wenn Ihr Hund im Laufe des Jahres verstirbt, eingeschläfert oder verkauft wird, melden Sie ihn bitte innerhalb eines Monats im Steueramt ab. Bei einem Verkauf oder einer Einschläferung benötigen wir einen entsprechenden Nachweis. Das Abmeldeformular finden Sie auf der Homepage unter „Menü“ → „Rathaus & Bürgerservice“ → „Formulare“.
Veräußerung von Hunden:
Wenn Sie Ihren Hund verkaufen oder an eine andere Person abgeben, teilen Sie dem Steueramt bitte den Namen und die Anschrift des neuen Besitzers mit.
Wohnungswechsel:
Wenn Sie innerhalb des Stadtgebiets umziehen, teilen Sie uns bitte Ihre neue Anschrift mit.
Ziehen Sie aus dem Stadtgebiet weg, melden Sie Ihren Hund bitte mit dem entsprechenden Abmeldeformular ab (siehe oben unter Abmeldepflicht).
Neuer Hund nach Abmeldung des bisherigen Hundes:
Wenn Sie im selben Kalenderjahr einen neuen Hund aufnehmen, nachdem Ihr bisheriger Hund verstorben ist oder abgegeben wurde und die Hundesteuer für diesen bereits bezahlt wurde, fällt für den neuen Hund in diesem Kalenderjahr keine weitere Hundesteuer an. Bitte geben Sie dies bei der Anmeldung des neuen Hundes an.
Wichtig: Der bisherige Hund muss abgemeldet und der neue Hund angemeldet werden.
Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmöglichkeiten:
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