Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
- Billigung des Entwurfes mit Begründung in der Fassung vom 31.10.2024
- Wiederholung der formellen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit einer erneuten Auslegung gem. § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB
Die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB fand im Zeitraum vom 22.07.2024 bis 26.08.2024 statt.
Aufgrund von erforderlichen Änderungen an den Planunterlagen sowie einer Fortschreibung in der Bekanntmachung ist die formelle Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB zu wiederholen und in Verbindung mit einer erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB erneut durchzuführen.
Der fortgeschriebene Entwurf der 13. Änderung des Flächennutzungsplans mit Begründung in der Fassung vom 31.10.2024 wurde am 11.11.2024 durch den Stadtrat gebilligt.
Lage der Änderungsflächen:
Die Änderungsbereiche der 13. Flächennutzungsplanänderung der Stadt Arnstein umfassen die folgenden Grundstücke:
Siehe Aushang in Schwebenried und Arnstein.
Beteiligung:
Der fortgeschriebene Entwurf der 13. Flächennutzungsplanänderung und die Begründung können über das Internet unter https://stadtarnstein.de/bauen/#bauleitplanung sowie über die Verknüpfung des zentrale Landesportal für die Bauleitplanung Bayern unter www.geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/ in der Zeit vom 07.12.2024 bis einschl. 13.01.2025 abgerufen werden.
Parallel können die Unterlagen auch im Rathaus der Stadt Arnstein, Marktstraße 37, 97450 Arnstein während der allgemeinen Dienststunden
Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr,
zusätzlich Donnerstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
eingesehen werden.
Während der oben genannten Frist können Bedenken und Anregungen zu dem Entwurf als Stellungnahme elektronisch übermittelt werden, bei Bedarf kann eine Stellungnahme auch auf anderem Weg abgegeben werden, beispielsweise schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können nach § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt Arnstein den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
Änderungen und weitergehende Informationen siehe Aushang.
Hinweis bezüglich des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Hinweis zur Unterrichtung:
Alle nicht öffentlich zugänglichen Regelungen, Vorschriften, Normen o. ä. auf die im Bauleitverfahren verwiesen wird, sind in der für das Bauleitverfahren geltenden Fassung bei der Stadt Arnstein auf Nachfrage oder zu den allgemeinen Dienststunden einsehbar.
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