Antrag auf Vereinspauschale für Sport- und Schützenvereine stellen – Frist endet am 2. März 2026

Antrag auf Vereinspauschale für Sport- und Schützenvereine stellen – Frist endet am 2. März 2026

26. Feb. 2026

Das Landratsamt Main-Spessart erinnert daran, dass die Antragsfrist zur Geltendmachung der Vereinspauschale 2026 zur Förderung der Sportvereine im Landkreis am Montag, 2. März 2026, endet. Es handelt sich hierbei um eine Ausschlussfrist, daher kommen Ausnahme- und Härtefallregelungen nicht in Betracht. Bei einem Briefversand ist das Datum des Poststempels für die Einhaltung des Stichtags entscheidend. Mit dem Antrag auf die staatliche Sportförderung ist gleichzeitig auch der Antrag auf die freiwilligen Leistungen des Landkreises Main-Spessart zur Jugendsportförderung verbunden. Mit dem unterschriebenen Antrag müssen auch die Übungsleiterlizenzen, die 2026 erstmals eingereicht werden bzw. verlängert wurden, vorgelegt werden. Neu: Der Antrag kann auch digital gestellt werden. Hierfür muss vom Verein per Mail an Sport@Lramsp.de eine Freischaltung beantragt werden. Es besteht auch die Möglichkeit den Antrag als PDF per E-Mail (Sport@Lramsp.de) zu senden oder per Brief beim Landratsamt Main-Spessart, SG 13 Schulen, Sport & Kultur, Marktplatz 8, 97753 Karlstadt einzureichen. Die Vordrucke, sowie alle aktuellen Informationen, sind im Internet unter www.main-spessart.de unter Service-Leistungen von A– Z „Sport, Beantragung einer Vereinspauschale“ zu finden und können am PC ausgefüllt werden.

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