Sie sind hier: Startseite » Fälligkeit der Hundesteuer 2026
Die Hundesteuer wird am 01.04. fällig. Maßgeblich sind die zuletzt bekannt gegebenen Steuerbescheide. Bürgerinnen und Bürger, die ihren Hund noch nicht angemeldet haben, werden gebeten, die Anmeldung umgehend vorzunehmen.
Die Steuerschuldner werden aufgefordert, die fälligen Beträge fristgerecht zu den jeweiligen Fälligkeitsterminen (bzw. zu den Fälligkeitsterminen in den Folgejahren) zu entrichten.
Alternativ besteht die Möglichkeit, ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Sofern der Verwaltung bereits ein entsprechendes Mandat vorliegt, werden die fälligen Beträge zum jeweiligen Fälligkeitstermin vom angegebenen Konto eingezogen.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zahlungstermine einzuhalten sind. Im Falle einer Mahnung ist die Erhebung einer Mahngebühr erforderlich.
Hinweise zum Mahnwesen der Stadtkasse
Sollten Sie es versäumt haben, eine Forderung der Stadt Arnstein zum Fälligkeitstermin zu begleichen, erhalten Sie von der Stadtkasse eine Mahnung.
Die Mahnung hat den Zweck, den Zahlungspflichtigen vor der Einleitung von Beitreibungsmaßnahmen nochmals an seine offenen und fälligen Geldleistungen zu erinnern und Gelegenheit geben, diese Forderungen zu begleichen.
Die Mahnung muss nur einmal erfolgen, bevor die Zwangsvollstreckung durchgeführt wird. Nehmen Sie die Mahnung ernst und reagieren umgehend. Lassen Sie die Zahlungsfrist verstreichen, sehen wir uns gezwungen, eine Zwangsvollstreckung einzuleiten. Die hierdurch verursachten Mehrkosten sind vom Zahlungspflichtigen zu tragen.
Deshalb unsere Empfehlung:
Zahlen Sie fristgerecht – spätestens nach der Mahnung – um weitere Kosten zu vermeiden. Sollten Sie unverhofft in Zahlungsschwierigkeiten geraten, sprechen Sie uns rechtzeitig an. Sie ersparen sich und uns dadurch Ärger, Mehrarbeit und Zusatzkosten, welche durch die zwangsläufig einsetzenden Vollstreckungsmaßnahmen anfallen.
Wir weisen darauf hin, dass alle Vorgänge selbstverständlich diskret und vertraulich behandelt werden.
SEPA-Lastschriftmandat:
Zusätzliche Kosten lassen sich am einfachsten durch die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates vermeiden.
Die Beträge werden rechtzeitig zum jeweiligen Fälligkeitstermin durch die Stadtkasse abgebucht und Sie geraten nicht mehr in Zahlungsverzug. Das Mandat kann jederzeit von Ihnen widerrufen werden. Das entsprechende Formular erhalten Sie im Rathaus oder als Download auf unserer Homepage www.stadtarnstein.de/formulare .
Bitte beachten Sie folgendes:
Entstehen der Stadtkasse im Rahmen des Lastschriftverfahrens Kosten, die der Zahlungspflichtige zu vertreten hat (z. B. Rücklastschrift mangels Kontendeckung), sind diese Kosten vom Verursacher zu tragen. Diese Kosten sind ausschließlich Bankgebühren und stellen keine zusätzlichen Verwaltungskosten dar.
Sollten Sie Fragen zum SEPA-Mandat oder Einzugsverfahren haben, sprechen Sie uns bitte an.
Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmöglichkeiten:
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