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Im Rahmen des „Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes“ (ISEK) für Arnstein und Heugrumbach wurde in der Stadtratssitzung vom 21.10.2024 die Festsetzung eines Gebietes für Maßnahmen der sozialen Stadt gemäß § 171e BauGB beschlossen. Der Umgriff des Maßnahmengebietes liegt zur Einsichtnahme im Rathaus der Stadt Arnstein, Marktstraße 37, Bauamt, Zimmer-Nr. 3.2, nieder und kann ebenso auf der Homepage der Stadt Arnstein (www.stadtarnstein.de) eingesehen werden.
Arnstein, 27.02.2026
STADT ARNSTEIN
Franz-Josef Sauer, Erster Bürgermeister
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