Jagdgenossenschaft Neubessingen

13. Apr. 2026

Verwendung des Jagdpachtschillings (Reinertrag der Jagdnutzung)

Die Jagdgenossenschaft Neubessingen hat in der Jagdgenossenschaftsversammlung am 21.03.2026 mit Stimmen- und Flächenmehrheit beschlossen, den Jagdpachtschilling (Reinertrag der Jagdnutzung) des Jahres 2025 des Gemeinschaftsjagdrevieres Neubessingen für den Wegebau im Stadtteil Neubessingen zu verwenden. Dieser Beschluss wird hiermit gem. § 10 Abs. 3 des Bundesjagdgesetzes bekanntgemacht.

Herbert Stürmer, Jagdvorsteher

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