Veränderungen im Gebäudebestand

22. Jan. 2026

Im Rahmen der gesetzlich geregelten Beitrags- und Gebührensatzungen zur Wasserabgabesatzung bzw. zur Entwässerungssatzung ist die Stadtverwaltung auf aktuelle und vollständige Angaben zum Gebäudebestand im Stadtgebiet angewiesen. Wir weisen alle Grundstückseigentümer auf Ihre Verpflichtung hin, Änderungen am Gebäudebestand an uns mitzuteilen. Zur maßgeblichen Veränderung der beitragspflichtigen Geschossfläche gehören zum Beispiel:

  • der Neubau eines Gebäudes oder Gebäudeteils
  • nachträglicher Dachgeschossausbau
  • An- oder Umbauen (z. B. Erweiterungen, Aufstockungen)
  • Änderungen der Nutzung (z. B. von Garage zu Wohnraum)
  • der Abriss eines Gebäudes oder von Gebäudeteilen

Sofern an Ihrem Grundstück entsprechende Veränderungen vorgenommen wurden, die nicht in Form eines Bauantrages gestellt wurden, bitten wir Sie uns dies unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Bitte geben Sie dabei die Grundstücksdaten sowie eine kurze Beschreibung der Änderung und soweit vorhandene Pläne an. Diese können Sie uns gerne per Mail an beitragswesen@arnstein.bayern.de senden.

Bei Fragen helfen Ihnen die Mitarbeiter im Beitragswesen Herr Beyer unter Tel.-Nr.: 09363/801-43 und Frau Krebs unter Tel.-Nr.: 09363/801-29 gerne weiter.

Wir bedanken uns für Ihre Mithilfe!

Ihre Stadtverwaltung Arnstein

Sie haben Fragen oder Anregungen?

Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmöglichkeiten: