9. Änderung des Bebauungsplanes Siedlung

8. Mai 2026

Vollzug des Baugesetzbuchs (BauGB): Billigung der 9. Änderung des Bebauungsplanes Siedlung mit Plandarstellung und Begründung in der Fassung vom 31.03.2026

Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB

Der Stadtrat der Stadt Arnstein hat in seiner Sitzung am 22.07.2024 beschlossen, den Bebauungsplan Siedlung zu ändern. Da es sich um eine der Innenentwicklung und der Nachverdichtung dienende Bebauungsplanänderung handelt, wurde die Anwendung im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB am 27.04.26 vom Stadtrat beschlossen. Eine Umweltprüfung ist nicht notwendig und wird daher auch nicht durchgeführt. Eine Plandarstellung mit Begründung wurde am 27.04.26 durch den Stadtrat gebilligt. Die 9. Änderung des Bebauungsplanes Siedlung mit Plandarstellung und Begründung in der Fassung vom 31.03.26 sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 15.05.26 bis 17.06.26 auf der städtischen Homepage unter: https://stadtarnstein.de/bauen/bauleitplanung zu finden sowie über das Zentrale Landesportal für die Bauleitplanung Bayern https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/ einzusehen. Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 BauGB auszulegenden Unterlagen können ebenfalls im Rathaus der Stadt Arnstein, Marktstraße 37 in 97450 Arnstein (barrierefrei erreichbar) zu folgenden Zeiten eingesehen werden. Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, zusätzlich Donnerstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr. Auch gesonderte Termine können außerhalb der Geschäftszeiten telefonisch vereinbart werden.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen vorzugsweise elektronisch – aber auch schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Die zur Bebauungsplanänderung abgegebenen Stellungnahmen werden in öffentlichen Sitzungen beraten und somit personenbezogene Daten, soweit sie für das Verfahren der Bebauungsplanaufstellung erforderlich sind, dem Stadtrat und mithin der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Die einschlägigen personenbezogenen Daten werden gesondert verarbeitet. Die Verarbeitung erfolgt von der übrigen Verwaltung der Stadt Arnstein personell und organisatorisch getrennt. Es erfolgt keine Nutzung dieser personenbezogenen Daten durch eine andere Stelle für andere Verwaltungszwecke oder eine Übermittlung an eine andere Stelle bis auf das beauftragte Planungsbüro.

Arnstein, 05.05.2026

Franz-Josef Sauer

Erster Bürgermeister

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