Sie sind hier: Startseite » Brandverhütung und –bekämpfung I Absolutes Verbot von offenem Feuer im Gebiet der Stadt Arnstein
Gemäß Art. 38 Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG) in Verbindung mit §§ 23, 24 der Verordnung über die Verhütung von Bränden (VVB) wird wegen der bestehenden Brandgefahr durch die Stadt Arnstein ab dem 27.05.2026 bis auf Weiteres ein absolutes Verbot für jegliche Art von offenem Feuer – auch in bestehenden, auf Dauer angelegten Feuerstellen oder Grillplätzen – im Gesamtgebiet der Stadt Arnstein ausgesprochen.
Das Verbot von offenem Feuer gilt auch für Lagerfeuer auf privaten Grundstücken. Von dem Verbot ausgenommen sind Elektro- und Gasgrills.
Die Aufhebung dieses Verbotes von offenem Feuer wird - sobald es die Witterungsverhältnisse zulassen - sofort über die Presse bekannt gegeben.
Arnstein, 27.05.2026
STADT ARNSTEIN
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