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Brandverhütung und -bekämpfung
Verbot von offenem Feuer im Gesamtstadtgebiet von Arnstein
Gern. §§ 23, 24 der Verordnung über die Verhütung von Bränden (WB) muss wegen der bestehenden akuten Brandgefahr durch die Stadt Arnstein bis auf Weiteres ein generelles und absolutes Verbot für jegliche Art von offenem Feuer - auch in bestehenden, auf Dauer angelegten Feuerstellen - im Gesamtgebiet der Stadt Arnstein inkl. Stadtteile ohne Ausnahme ausgesprochen werden. Grillen mit Holzkohle im privaten Bereich innerorts ist von diesem Verbot ausgenommen.
Das Verbot von offenem Feuer gilt auch für Lagerfeuer auf privaten Grundstücken. Angesichts der anhaltend heißen und trockenen Witterung besteht in unserer Region, insbesondere für Wälder, Hecken, Trockenrasenflächen usw. höchste Brandgefahr.
Die Stadt Arnstein ist angesichts der extrem hohen Brandgefahr somit verbindlich gehalten, jegliche Art von offenem Feuer ausnahmslos zu untersagen. Wir fordern die Bevölkerung im eigenen Interesse dringend auf - auch im Hinblick auf mögliche Regressforderungen - sich an das ausgesprochene Verbot zu halten. Die Aufhebung des Verbotes von offenem Feuer wird - sobald es die Witterungsverhältnisse zulassen - sofort über die Presse bekannt gegeben. Wir bitten um Verständnis.
Arnstein, 28.04.2026
Franz-Josef Sauer
Erster Bürgermeister
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