Wirtschaft
Freie Gewerbeflächen
Ansprechpartner: Herr Christian Volpert | Stadt Arnstein | Tel. 09363 80133 | E-Mail: christian.volpert@arnstein.bayern.de
Städtebauförderung
Informationen zur Städtebauförderung Arnstein können über die Buttons als PDF oder Bild eingesehen werden.
Kommunales Förderprogramm
für das Sanierungsgebiet Arnstein tritt in Kraft
Das Kommunale Förderprogramm für das Sanierungsgebiet in Arnstein ist nach der Bewilligung durch die Regierung von Unterfranken zum 01.01.2016 in Kraft getreten. Ziel und Zweck des Förderprogramms ist der Erhalt des typischen und charakteristischen Stadtbildes und die Bewahrung des historischen Baugefüges.
Vom Stadtplanungsbüro Wegner, Veitshöchheim wurde ein Gestaltungsleitfaden für Arnstein erarbeitet, dieser Leitfaden enthält einen entsprechenden Förderrahmen. Bis zu 30 % der förderfähigen Kosten, maximal jedoch 10.000 Euro je Grundstück bzw. Wirtschaftseinheit, kann die Zuschusshöhe betragen. Voraussetzung ist die Lage im förmlich festgesetzten Sanierungsgebiet „Altstadt“ oder „Erweiterte Altstadt“ sowie die Gestaltung der Maßnahme entsprechend dem Gestaltungsleitfaden. Maßnahmen dürfen grundsätzlich erst nach schriftlicher Bestätigung der Bewilligung begonnen werden.
Derzeit läuft das Förderprogramm bis zum 31.12.2023. Anträge sind bei der Stadt Arnstein, Abteilung Städtebauförderung zu stellen.
Das Kommunale Förderprogramm der Stadt Arnstein wird im Rahmen des Bayerischen Städtebauförderungsprogramms durch den Freistaat Bayern gefördert.
Sanierungsgebiet "Altstadt" und "Erweiterte Altstadt"
Städtebauförderung
Informationen zur Städtebauförderung Binsfeld können über die Buttons als PDF oder Bild eingesehen werden.
Kommunales Förderprogramm
für das Sanierungsgebiet in Binsfeld
Das Kommunale Förderprogramm für das Sanierungsgebiet im Stadtteil Binsfeld ist nach der Bewilligung durch die Regierung von Unterfranken zum 01.08.2011 in Kraft getreten. Ziel und Zweck des Förderprogramms ist der Erhalt bzw. die Wiederherstellung des typischen Ortsbildes von Binsfeld.
Vom Stadtplanungsbüro Wegner, Veitshöchheim wurde ein Gestaltungsleitfaden für Binsfeld erarbeitet, dieser Leitfaden enthält einen entsprechenden Förderrahmen. Bis zu 30 % der förderfähigen Kosten, maximal jedoch 5.000 Euro je Grundstück bzw. Wirtschaftseinheit, kann die Zuschusshöhe betragen. Voraussetzung ist die Lage im förmlich festgesetzten Sanierungsgebiet „Altort Binsfeld“ und die Gestaltung der Maßnahme entsprechend dem Gestaltungsleitfaden. Maßnahmen dürfen grundsätzlich erst nach schriftlicher Bestätigung der Bewilligung begonnen werden.
Das Kommunale Förderprogramm in Binsfeld wird im Rahmen des Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramms II „Soziale Stadt“ durch den Freistaat Bayern und der Bundesrepublik Deutschland gefördert.
Netzausbau & Breitbandausbau in Arnstein
1. Verfahren (Höfeprogramm)
Aktivitäten der Stadt Arnstein
Die einzelnen Schritte in der Übersicht:
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1.) Bestandsaufnahme im Stadtgebiet
Der Freistaat Bayern strebt mit dem neuen Förderprogramm einen schrittweisen Ausbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen in Erschließungsgebieten mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Download und mindestens 2 Mbit/s im Upload. (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) an.
Die Stadt Arnstein will den Breitbandausbau schnellstmöglich vorantreiben. Hierzu sind gemäß der Förderrichtlinie 9 verschieden Verfahrensschritte sukzessiv abzuarbeiten. Der erste Schritt dient dem Einstieg in das Förderprogramm. Hierzu wird die aktuelle IST-Versorgungssituation im gesamten Stadtgebiet auf einer Karte dargestellt.
- IST-Versorgungs-Karte (Karte)
2.) Markterkundung mit vorläufigem Erschließungsgebiet – Bekanntmachung
Die Stadt Arnstein bittet die Netzbetreiber nun im Rahmen der Markterkundung um Stellungnahme zu deren eigenwirtschaftlichen Ausbauplänen, zur dokumentierten Ist-Versorgung und zu aktuellen Infrastrukturen, die noch nicht im Infrastrukturatlas der BNetzA eingestellt sind. Den Anbietern wird eine mehrwöchige Äußerungsfrist gewährt, in der sie die Stadt Arnstein über den Stand der Planungen informieren sollen.
Die Markterkundung wird in den nachfolgenden Dokumenten zum Download bereitgestellt.
3.) Veröffentlichung Ergebnis der Markterkundung
Die Stadt Arnstein hat im Rahmen des Bayerischen Breitbandförderprogrammes die Markterkundung durchgeführt. Das Ergebnis der Markterkundung wird in dem nachfolgenden Dokumenten zum Download bereitgestellt.
4.) Bekanntmachung Auswahlverfahren
Auswahlverfahren zur Bestimmung eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines Netzes im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern.
5.) Ergebnis des Auswahlverfahren
Die Stadt Arnstein hat mit Beschluss vom 23.04.2018 die Deutsche Telekom beauftragt, den Breitbandausbau entsprechend der Breitbandrichtlinie vorzunehmen.
- Bekanntmachung Auswahlentscheidung (Link)
6.) Verfahren bei Bezirksregierung
Die Stadt Arnstein hat von der Regierung von Unterfranken einen Zuwendungsbescheid zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Bayern erhalten.
7.) Abschluss Kooperationsvertrag
Stellungnahme der Stadt Arnstein bezüglich der Vorlage des Kooperationsvertrags bei der Bundesnetzagentur im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie – BbR) (Link)
8.) Veröffentlichung Fördersteckbrief
Der Fördersteckbrief kann hier eingesehen werden.
Die folgenden Schritte …
9.) Veröffentlichung abschließende Projektbeschreibung
Link zum PDF: Arnstein Projektbeschreibung
Link zum PDF: Arnstein Projektbeschreibung – Karte
2. Verfahren (Höfeprogramm)
Aktivitäten der Stadt Arnstein
Die einzelnen Schritte in der Übersicht:
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Start Markterkundung (Höfeprogramm)
Bevor Fördermittel für den Internet-Ausbau eingesetzt werden können, hat die Stadt Arnstein gemäß Nr. 4.3 BbR zu ermitteln, ob private Investoren einen eigenwirtschaftlichen flächendeckenden Ausbau eines NGA-Netzes im vorläufigen Ausbaugebiet vorsehen. Erst wenn dies nicht der Fall ist, kann die Stadt ein Auswahlverfahren zur Bestimmung eines dann geförderten Anbieters durchführen.
Veröffentlichung Ergebnis der Markterkundung
Die Stadt Arnstein hat im Rahmen des Bayerischen Breitbandförderprogrammes die Markterkundung durchgeführt. Das Ergebnis der Markterkundung wird in dem nachfolgenden Dokumenten zum Download bereitgestellt.
- Ergebnis Markterkundung (Link)
- Erschließungsgebiet (Karte)
Bekanntmachung Auswahlverfahren
Auswahlverfahren zur Bestimmung eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines Netzes im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern.
Ergebnis des Auswahlverfahren
- Bekanntmachung Auswahlentscheidung (Link)
Verfahren bei Bezirksregierung
Die Stadt Arnstein hat von der Regierung von Unterfranken einen Zuwendungsbescheid zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Bayern erhalten.
Abschluss Kooperationsvertrag
Stellungnahme der Stadt Arnstein bezüglich der Vorlage des Kooperationsvertrags bei der Bundesnetzagentur im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie – BbR) (Link)
Veröffentlichung Fördersteckbrief
Der Fördersteckbrief kann hier eingesehen werden:
Die folgenden Schritte …
Veröffentlichung abschließende Projektbeschreibung
Link zum PDF: Projektbeschreibung Höfeprogramm II Arnstein
Link zum PDF: Höfe Arnstein – Karte
3. Verfahren
Aktivitäten der Stadt Arnstein
Die einzelnen Schritte in der Übersicht:
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Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR)
BayGibitR – Breitband Förderverfahren
Die Stadt Arnstein beteiligt sich am Breitband-Förderprogramm des Freistaates Bayern gemäß der „Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR)“.
Auf dieser Seite informieren wir Sie über den aktuellen Stand des Förderprozesses und veröffentlichen die notwendigen Dokumente. Alle weiteren Informationen zur Richtlinie sowie Hinweise sind auf https://www.schnelles-internet-in-bayern.de veröffentlicht.
Förderschritt 8 – BayGibitR, Fördersteckbrief
Der Fördersteckbrief kann hier eingesehen werden:
Förderschritt 7 – BayGibitR, Kooperationsvertrag
Die Verträge für den geförderten Gigabitausbau gemäß der BayGibitR wurden für das Los 1 am 26.02.2024 zwischen der Stadt Arnstein und der Stadtwerke Hammelburg GmbH, sowie für das Los 2 am 26.02.2024 zwischen der Stadt Arnstein und der Bisping & Bisping GmbH & Co. KG unterzeichnet.
Die Stellungnahme der Stadt Arnstein ist nachfolgend zum Download bereitgestellt:
Bestätigung Kooperationsvertrag
Förderschritt 6 – BayGibitR, Antrag auf Gewährung einer Zuwendung nach der BAyGibitR
Die Stadt Arnstein hat den Antrag auf Gewährung einer Zuwendung bei der Regierung von Unterfranken gestellt.
Die Stadt Arnstein hat mit Bescheid vom 23.01.2024 die Genehmigung zum vorzeitigen Vorhabenbeginn erhalten.
Der Zuwendungsbescheid der Regierung von Unterfranken für den Ausbau der Breitbandversorgung nach der Bayerischen Gigabitrichtlinie vom 18.04.2024 ist am 19.04.2024 bei der Stadt Arnstein eingegangen.
Förderschritt 5 – BayGibitR, Auswahlverfahren Ergebnis
Die Stadt Arnstein gibt im nachfolgenden zum Download bereitgestellten Dokument die vorgesehene Auswahlentscheidung Rahmen der Bayerischen Gigabitrichtlinie (BayGibitR) bekannt und beabsichtigt mit den ausgewählten Netzbetreibern einen Kooperationsvertrag abzuschließen.
Die Auswahl der Netzbetreiber steht unter dem Vorbehalt der Bewilligung der staatlichen Förderung gemäß der Bayerischen Gigabitrichtlinie ( BayGibitR).
Förderschritt 4 – BayGibitR, Auswahlverfahren Bekanntmachung
Die Stadt Arnstein führt zur Bestimmung eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aus-/Aufbau und Betrieb eines ultraschnellen NGA-Netzes realisieren kann, ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies einstufiges Auswahlverfahren aufgrund förderrechtlicher Vorgaben gemäß Nr. 7 der Richtlinie des Ausbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR).
Alle nötigen Dokumente und Informationen sind ausschließlich über die Vergabeplattform abzurufen.
Das Vergabeverfahren erfolgt über den Link:
https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av1cc26f
Förderschritt 3 – BayGibitR, Markterkundung Ergebnis
Die Stadt Arnstein hat eine Markterkundung nach Nr. 4.3 und 4. BayGibitR durchgeführt.
Die Ergebnisse der Markterkundung können in der nachfolgenden Datei eingesehen werden.
Erneuter Förderschritt 2 – BayGibitR, zusätzliche Markterkundung
Die Stadt Arnstein wiederholt ihre Markterkundung, da in der ersten Markterkundung nicht der gesamte Adressraum berücksichtigt wurde. Die Basisliste des Vermessungsamtes wurde um diese erweitert.
Die Kommune bittet alle Netzbetreiber und Investoren, sich bis zum 13.01.2023 an der Markterkundung zu beteiligen.
Dokumente
Bekanntmachung zur 2. Markterkundung
Karte der nochmals zu prüfenden Adressen
Mit dem Download der Adresslisten erklären Sie sich mit den Regelungen der Verpflichtungserklärung sowie den Nutzungsbedingungen einverstanden.
Förderschritt 2 – BayGibitR, Markterkundung, Bekanntmachung
Die Stadt Arnstein veröffentlicht gemäß Nr. 4.3 und Nr. 4.4 BayGibitR eine Befragung im Rahmen dieser Markterkundung. Die Stadt bittet alle Netzbetreiber und Investoren, sich bis spätestens 14.09.2022 an der Markterkundung zu beteiligen
Dokumente
Bekanntmachung zur Markterkundung
Karte Ist-Versorgung vorläufiges Erschließungsgebiet
Die Zusendung der Adresslisten (AL) an den Betreiber erfolgt erst ab Eingang der unterschriebenen Verpflichtungserklärung
(siehe Förderschritt 1)
Förderschritt 1 – BayGibitR, Beginn Bestandsaufnahme
Gemäß der BayGibitR hat die Stadt Arnstein für das vorläufige Erschließungsgebiet die aktuelle Versorgung mit Breitbanddiensten im Download und Upload in einer Adressliste und einer Karte nachfolgend veröffentlicht.
Verpflichtungserklärung Geodaten
Hinweise zu den Nutzungsbedingungen der amtlichen Hauskoordinaten
Die AL enthält Daten der Bayerischen Vermessungsverwaltung. Bei Veröffentlichung der Adressliste bzw. bei Weitergabe der Daten an einen Auftragnehmer sind die Nutzungsbedingungen i.V.m. der Verpflichtungserklärung zu beachten.
Soweit mehr als 30 % der Adressen einer Gemeinde/Stadt in der AL enthalten sind, darf die AL nicht ohne weiteren Zugangsschutz veröffentlicht werden. Die Nutzungsbedingungen sind von Auftragnehmern (z.B. Netzbetreiber) durch Unterzeichnung der Verpflichtungserklärung anzuerkennen. Beide Dokumente können auf der Internetseite des Breitbandzentrums www.schnelles-internet-in-bayern.de heruntergeladen werden und sind mit Bekanntmachung der Markterkundung (Modul 2) sowie der Bekanntmachung des Auswahlverfahrens (Modul 4) auf der Internetseite der Gemeinde/Stadt zu veröffentlichen.
Beinhaltet die AL weniger als 30 % der Adressen einer Gemeinde, so kann die Adressliste mit Bekanntmachung der Markterkundung bzw. des Auswahlverfahrens zusammen mit den Nutzungsbedingungen und der Verpflichtungserklärung auf der Internetseite der Gemeinde/Stadt veröffentlicht werden.
Die Stadt Arnstein hat von der Breitbandberatung Bayern GmbH eine sog. Bitratenanalyse für das komplette Gebiet der Großgemeinde erstellen lassen.
Diese ermöglicht es die Entwicklung des Breitbandausbaus darzustellen.
Um zur Karte zu gelangen klicken Sie hier:
Eigenwirtschaftlicher Netzausbau
Presseinformation:
Eigenwirtschaftlicher Netzausbau 2022 / Telekom / Stadt Arnstein
Am Mittwoch den 24.11.2021 wurde mit den Vertretern der Telekom, Herrn Winter und Herrn Weigand, das Themenfeld zum Netzausbau Arnstein behandelt. In diesem Besprechungstermin bei Stadtverwaltung Arnstein wurde der eigenwirtschaftliche Ausbau seitens der Deutschen Telekom mit Glasfaser-Anschlüssen für rund 2400 Haushalte festgehalten. Dieses Ziel verfolgen die Stadt Arnstein und die Deutsche Telekom gemeinsam. Beide Parteien haben dazu eine entsprechende Absichtserklärung unterschrieben. Die Kosten des Ausbaus trägt die Telekom. Von der Vermittlungsstelle kommt das Glasfaser-Kabel über den Verteilerkasten direkt ins Haus. Das ermöglicht Anschlüsse mit einem Tempo von bis zu 1.000 MBit/s (Megabit pro Sekunde). Der Erste Bürgermeister Franz-Josef Sauer hebt die Bedeutung von schnellen und stabilen Internetverbindungen hervor: „Glasfaser ist die Technologie, die die zukünftig benötigten Datenmengen transportieren kann. Ein Glasfaseranschluss in der eigenen Wohnung oder im eigenen Haus ist genauso wichtig wie ein Anschluss an Strom, Wasser oder Gas.“ „Wir gehen davon aus, dass sich möglichst viele Hauseigentümer im Projektgebiet Arnstein für einen Glasfaserhausanschluss der Telekom begeistern“ sagt Markus Winter, Regiomanager der Telekom, „Bürgerinnen und Bürger sollten die Chance nutzen. Der Glasfaseranschluss bietet alle Möglichkeiten für digitale Anwendungen wie gleichzeitiges Video-Streaming und Arbeiten von zu Hause. Zudem steigert ein Glasfaseranschluss Wert und Attraktivität einer Immobilie nachhaltig.“ Über den Start der Vorvermarktung wird die Telekom rechtzeitig informieren. Die Telekom treibt den Breitbandausbau stetig voran. Ab nächstem Jahr will sie jährlich zwei Millionen Haushalte in Deutschland direkt per Glasfaser anschließen. Dazu investiert das Unternehmen jährlich über 5 Mrd. € in den Netzausbau, 575.000 Kilometer Glasfaser sind bereits verlegt.